Verordnung über das Naturschutzgebiet „Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards“, Gemarkung Stadt Gedern, Wetteraukreis sowie den Gemarkungen Burkhards und Eichelsachsen, Stadt Schotten, Vogelsbergkreis vom 15. Januar 1982 StAnz. 5/1982, S. 235, geändert StAnz. 31/1996, S. 31 Größe 279 ha
Weitgehend unbelastete Bachläufe mit begleitenden Wiesentälern sowie artenreiche Naturnahe Wälder unterschiedlicher Artenzusammensetzung und Altersklassen; Flora: Geflecktes Knabenkraut, Kleines Laichkraut, Spitzseggenried, Glanzgras-röhricht, Schwimmblattgesellschaften: Graslaichkraut - sowie Wasserknöterichge-sellschaften; Brutvogelarten: Bekassine, Waldschnepfe, Sperber, Hohltaube, Raubwürger, Rotrückenwürger, Wendehals; Amphibien: Teich- u. Bergmolch, Erdkröte, Kreuzkröte, Feuersalamander, Ringelnatter; Schmetterlinge: Großer Schillerfalter, Großer Eisvogel, Kaisermantel. Mit VO vom 08.05.1996 wurde das Gebiet um eine Fläche von 2,021ha verkleinert, Im Vogelsbergkreis, Stadt Schotten liegen danach noch 68,852 ha.
Auf einer Länge von 610 m wurde eine stationäre Amphibienleiteinrichtung aus "Leitplanken" gebaut. Finanziert wurde die Maßnahme durch das Land Hessen (Artenschutzmittel).
Schutzzaun im Waldbereich
Zaunverlauf im Offenland
Die NABU Gruppe Gedern hat einen ehemaligen Fischteich gepachtet. Dieser wurde amphibiengerecht umgestaltet. Zunächst wurde das Gehölz beseitigt (Beschattung soll verhindert werden). Dann wurde gebaggert (flache Ufer, neuer Zulauf, alter Mönch beseitigt). Schon nach wenigen Tagen war das neue Gewässer voll Wasser.
Der Damm der Amphibienteichanlage der Natur- und Vogelschutzgruppe Steinberg wurde mit bindigem Material abgedichtet. Das Material war im Naturschutzgebiet Teufel- und Pfaffensee angefallen. Außerdem wurde ein neuer Steckmönch gebaut, der Zulauf optimiert und ein Erdwall eingeebnet.
Ortstermin am leeren Teich
Neuer Mönch
Eisvogelbrutröhre
Unter der Leitung von Dr. Egbert Korte (BFS - Bürogemeinschaft für Fisch- und Gewässerökologische Studien) wurde am 23. Oktober 2010 der Spießweiher abgefischt. Tatkräftig mitgeholfen haben Mitarbeiter der Forstverwaltung Stolberg-Wernigerode (Eigentümer) und Mitglieder des ASV Gedern. Nach den Vorgaben der FFH-Grunddatenerhebung sollen im Abstand von 3 bis 5 Jahren die Fische entnommen werden.
Im Frühjahr / Sommer 2008 erfolgte eine Aktualisierungskartierung der Laubfrosch-bestände an insgesamt 345 Gewässer(komplexe)n. Neben der Rufgruppengröße wurden auch Reproduktionsstadien und die wesentlichen Parameter der Wasser- und Landlebensräume erfasst.
Als Art des Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG) ist der Laubfrosch eine „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“ und dadurch auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Durch die Aufnahme in den Anhang IV der FFH-RL besteht für die europäischen Mitgliedsländer die Verpflichtung, den Erhaltungszustand der Art zu dokumentieren und einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wieder herzustellen.
Wichtige Source-Populationen finden sich vor allem in der Wetterau sowie in den Randbereichen des Vogelsbergs: u. a. auch im Niddertal.
Während zur Zeit der Hess. Amphibienkartierung die Mehrzahl der Nachweise noch aus dem Raum Gedern stammt, sind individuenstarke Vorkommen heute dort nicht mehr anzutreffen.
Ein Ziel ist die Erhaltung, Stabilisierung und Vergrößerung möglichst aller noch vorhandenen Vorkommen, sofern die landschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige Besiedlung des Raumes gegeben sind.
Maßnahme FB – 4: Der Spießweiher, von der Lage und Größe eigentlich ein interessantes potenzielles Laubfrosch-Gewässer, weist evtl. einen hohen Besatz mit Raubfischen auf. Sinnvoll wäre ein Ablassen des Teiches und die Entnahme der Fische.
Leicht zu verwirklichen war die Anlage eines eigenständigen Flachwassertümpels (östlich des Spießweihers) im Bereich der Stauwurzel (Größe ca. 500 m²). Mit dem Aushub wurde eine flache Verwallung als Abtrennung zum Hauptgewässer geschaffen, so dass ein Einwandern von Fressfeinden vermieden werden kann.
Neben der Neuanlage des ca. 500 qm großen Flachwassertümpels, wurde auch der vor einigen Jahren angelegte Graben, am „Ein- und Auslauf“ mit einer Steinschüttung fischsicher gemacht werden.