Verordnung über das Naturschutzgebiet „Salzwiesen und Weinberg von Selters“, Gemarkungen Wippenbach und Selters der Stadt Ortenberg, Wetteraukreis vom 23. August 1982
StAnz. 37/1982, S. 1667
Größe ca. 32,7 ha
FFH-Gebiet 5620-301 „Salzwiesen und Weinberg von Selters
1340* Salzwiesen im Binnenland
· Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte
· Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
· Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
· Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
· Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
Feuchtwiesen mit eingestreuten Schilfflächen entlang der Nidder sowie einem am Hang angrenzenden Trockenrasen und Wald Halophytenvegetation im Niddertal, besonderer Habitus des Stand-Wegerichs Flora der Waldung: Gefranster Enzian, mehrere Bärlapparten, weißes Waldvögelein, Geflecktes Knabenkraut, Avifauna: Steinkauz, Neuntöter, in den Feuchtgebieten Wasserralle, Schafstelze, Braunkehlchen