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Nationaler und internationaler Artenschutz

Jedes Jahr verschwinden Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich von unserer Erde, mit steigender Tendenz. Nach der neuesten Roten Liste der Welt-Naturschutzunion IUCN (2007) sind weltweit fast jede vierte Säugetierart, ein Drittel aller Amphibienarten und jede achte Vogelart vom Aussterben bedroht, ebenso ca. 8.000 Pflanzenarten. Der Artenrückgang wird in erster Linie durch die Zerstörung von Lebensräumen, aber auch durch Übernutzung und illegalen Handel verursacht.

Auch in Deutschland gelten nach der aktuellen Roten Liste ca. 27% der Farn- und Blütenpflanzen, 36% der Tierarten und 72% der Lebensräume als gefährdet (BMU 2008). Dabei haben wir allen Grund, den Reichtum der Natur für uns und die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Die Vielfalt an Arten und Lebensräumen sichert unsere Lebensgrundlage. Biologische und genetische Vielfalt ist Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften und eine unersetzliche Schatztruhe für künftige Entwicklungen und Erfindungen. Gerade in Zeiten des Klimawandels und sich schnell verändernder Umwelteinflüsse ist die biologische Vielfalt auch eine entscheidende Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit natürlicher Systeme.

Schutz heimischer Arten: Artenhilfsmaßnahmen
Internationale Verpflichtungen und rechtliche Vorgaben erfordern konkrete Maßnahmen zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören auch gezielte Hilfsmaßnahmen für bestimmte Arten. Die praktische Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung von externen Sachverständigen, Naturschutzverbänden und Naturschutzeinrichtungen und den Behörden vor Ort. (Quelle: www.rpda.de)